Abfindung

Abfindung vom Arbeitgeber bei einer Kündigung

Wann steht mir eine Abfindung zu? Vor dieser Frage stehen viele Arbeitnehmer, denen gekündigt wurde oder die mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen möchten.

Eine Abfindung soll für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch in der Regel nicht. Eine Ausnahme besteht nach § 1a KSchG nur dann, wenn der Arbeitgeber eine betriebliche Kündigung ausspricht und sich in der Kündigung bereit erklärt, dem Arbeitnehmer eine Abfindung über 0,5 Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Ob und in welcher Höhe Ihnen darüber hinaus eine Abfindung zusteht, wie diese zu versteuern ist und worauf Sie achten müssen, beantwortet dieser Artikel.

Ich bin Daniel Müller, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht am Bodensee und berate Sie gerne darüber, ob Sie mit Erfolg von Ihrem Arbeitgeber, falls er Ihnen gekündigt hat, eine Abfindung geltend machen können. So kann ich aufgrund meiner jahrelangen Erfahrungen und meiner pragmatischen Verhandlungsführung eine angemessene Abfindung für Sie aushandeln.

Habe ich ein Recht auf eine Abfindung?

Einen Anspruch haben Sie, wie bereits ausgeführt nur dann, wenn der Arbeitgeber Ihnen betriebsbedingt kündigt und in dem Kündigungsschreiben gleichzeitig eine Abfindung anbietet. Ansonsten haben Sie nur die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln, und zwar außergerichtlich oder gerichtlich.

Die Zahlung einer Abfindung hängt also davon ab, ob und wie Sie mit Ihrem Arbeitgeber über das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis “verhandeln”. Dabei haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich eine starke Rechtsposition, sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Sie sollten die Abfindung nicht “verschenken”.

Vielmehr lohnt sich in folgenden Situationen mit Ihrem Arbeitgeber wegen einer angemessenen Abfindung “als Entschädigung” für den Verlust des Arbeitsplatzes zu verhandeln:´

  • Eine Kündigung wurde von dem Arbeitgeber ausgesprochen oder in Aussicht gestellt?
  • Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an?
  • Sie wurden vom Arbeitgeber oder Mitarbeitern gemobbt?

Die Höhe der Abfindung ist zwar im Kündigungsschutzgesetz für den Fall der betriebsbedingten Kündigung geregelt. Es kann jedoch ungeachtet dessen mit dem Arbeitgeber eine höhere Abfindung ausgehandelt werden. Im Normalfall setzen die Arbeitsgerichte pro Beschäftigungsjahr ein 0,5 Bruttomonatsgehalt an. Muss der Arbeitgeber jedoch damit rechnen, dass das Arbeitsgericht die Kündigung als unberechtigt sieht und deshalb Ihrer Kündigungsschutzklage stattgibt, können auch Abfindungen bis zu 2 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr im Raume stehen.

Bitte beachten Sie, dass die ausgehandelte Abfindung versteuert werden muss und dadurch nicht der gesamte Betrag erhalten bleibt. Abfindungen gelten im Steuerrecht als “außerordentliche Einkünfte”.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Ich berate Sie umfassend und helfe Ihnen z.B., die Höhe Ihrer möglichen Abfindung zu prüfen oder zu berechnen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie umfassend und helfe Ihnen, schnell zu reagieren. Im Wissen um Ihre Sorge sehe ich meine Aufgabe darin, Sie zu beruhigen und gemeinsam mit Ihnen eine gute Lösung und Zukunftsperspektive zu finden. Im Vordergrund steht bei mir immer der Mensch und sein Schicksal.

Gleich, ob Sie Ihren Arbeitsplatz behalten wollen oder eine ausgewogene Regelung mit Abfindung für den Arbeitsplatzverlust wünschen: Ich habe die notwendige rechtliche Erfahrung und kann auch mit “harten Bandagen” für Ihr Recht kämpfen, sofern dies notwendig wird.

Rufen Sie mich jederzeit an Schreiben Sie mir eine E-Mail

Abfindung aushandeln - worauf muss ich achten?

Wenn Sie bereits eine Anschlussbeschäftigung in Aussicht haben und kein Arbeitslosengeld beanspruchen, müssen Sie nichts weiter beachten. Im anderen Fall sollten Sie wissen, wie Sie eine Sperrzeit des Arbeitsamtes umgehen. Diese erhalten Sie i. d. R., wenn Sie ohne wichtigen Grund selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen bzw. die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Zusätzlich droht die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld.

Eine Sperrzeit können Sie verhindern, wenn:

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Ich bin für Sie da - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Daniel Müller in Meersburg am Bodensee

Dafür ist ein Anwalt, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat, der beste Ansprechpartner. Lassen Sie sich ausführlich beraten, damit auch Sie für Ihre Zukunft bestens gerüstet sind.

Diese und weitere Fragen rund um das Thema Abfindung löse ich für Sie auf:

  • Kann ich eine höhere Abfindung erhalten, wenn ich früher gehe?
  • Wann bekomme ich die Abfindung: bei Vertragsabschluss oder erst nach dem Ende der Beschäftigung?
  • Was passiert, wenn der Arbeitgeber zwischenzeitlich insolvent wird?
  • Ist die Abfindung vererbbar?

Ich biete Ihnen rechtliche Klarheit, Sicherheit und neue Perspektiven. Als Ihr Partner mit fachlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht denke und handle ich stets lösungsorientiert und punkte für Sie mit kluger und pragmatischer Verhandlungsführung.

Das können Sie von mir erwarten:

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Ich nehme Ihre Sorgen ernst. Als Anwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Meersburg am Bodensee bin ich unter anderem an folgenden Orten für Sie da:

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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht am Bodensee: Daniel Müller. Rufen Sie mich an und geben Sie Ihre Sorgen bei mir ab. Ich löse sie professionell für Sie auf!

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