Befristetes Arbeitsverhältnis
Befristete Arbeitsverhältnisse und Kettenbefristungen, also die wiederholte Vereinbarung oder Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen, ist nur eingeschränkt möglich. Sofern der Arbeitgeber die Voraussetzungen nicht beachtet, können Sie sich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis berufen.

