Rückzahlungsklausel
Rückzahlungsklauseln finden sich vorwiegend für Gratifikationen, für Urlaubsentgelt und für Umzugskosten. Ebenso ergeben sich Rückzahlungsklauseln bei voll- oder teilfinanzierten Aus-, Fort- oder Weiterbildungen, die der Arbeitgeber für Sie bezahlt hat. Sprechen Sie mich hierauf an.