Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden. Welche gesetzlichen Ausnahmen hiervon bestehen, kann ich Ihnen erläutern. Gerne verhelfe ich Ihnen, dass Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche auf Sonn- und Feiertagszuschläge erhalten.

 

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