Verdachtskündigung
Unter dem Begriff der Verdachtskündigung werden alle Tatbestände zusammengefasst, bei denen die Kündigung nicht auf eine vom Gekündigten begangene schuldhafte Pflichtverletzung selbst, sondern allein darauf gestützt wird, der Gekündigte stehe im Verdacht, die Vertragsverletzung begangen zu haben. Welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind, erläutere ich Ihnen.