Weisungsrecht

Das Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisung konkretisieren zu können. Ob eine Aufforderung Ihres Arbeitgebers noch vom Weisungsrecht gedeckt ist, erläutere ich Ihnen.

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