Aufhebungsvertrag

Zur Vermeidung eines kostenintensiven Kündigungsschutzprozesses besteht auch die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Dieser Aufhebungsvertrag soll eine ansonsten unumgängliche Kündigung vermeiden. Es besteht auch die Möglichkeit, nach Ausspruch einer Kündigung einen Abwicklungsvertrag mit Ihrem Arbeitnehmer zu schließen. Welche Dinge Sie hierbei beachten müssen, erkläre ich Ihnen gerne.

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