Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit ist gegeben, wenn jemand zwar nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werkleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis mit der damit verbundenen Folge der Sozialversicherung- und Lohnsteuerpflicht leistet.

