Urlaubsanspruch
Erholungsurlaub ist die zum Zwecke der Erholung erfolgte zeitweise Freistellung des Arbeitnehmers von der ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegenden Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung der Vergütung, um ihm Gelegenheit zur selbstbestimmten Erholung zu geben. Welche Möglichkeiten Sie als Arbeitgeber bei der Urlaubsgestaltung und dem Urlaubszeitraum haben, erläutere ich Ihnen gerne.

