Verdachtskündigung
Unter dem Begriff der Verdachtskündigung werden alle Tatbestände zusammengefasst, bei denen die Kündigung nicht auf eine vom Gekündigten begangene schuldhafte Pflichtverletzung selbst, sondern allein darauf gestützt wird, der Gekündigte stehe im Verdacht, die Vertragsverletzung begangen zu haben. Besonders ist zu beachten, dass Sie vor Ausspruch einer Verdachtskündigung den Mitarbeiter bezüglich des Vorwurfes, der Grundlage der Kündigung ist, anhören müssen.