Weisungsrecht
Das Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisung konkretisieren zu können. Welche Ihrer Anweisungen an Ihre Mitarbeiter noch von dem Weisungsrecht gedeckt sind, erläutere ich Ihnen gerne.

