Aufhebungs- / Abwicklungsvertrag

Abwicklungsvertrag & Aufhebungsvertrag unterschreiben? Besser vom Anwalt prüfen lassen!

Droht die Kündigung und Ihr Arbeitgeber bietet stattdessen einen Aufhebungsvertrag an? Oder sind Sie unzufrieden mit Ihrem Job und fragen sich, wie Sie am besten aus dem Arbeitsverhältnis kommen? Die Vor- und Nachteile von Aufhebungsvertrag vs. Kündigung sind abzuwägen.

Bevor Sie mit der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine starke Rechtsposition aufgeben, lohnt es sich, dies zu besprechen.

Ich bin Daniel Müller, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht am Bodensee. Ob Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Ich stehe Ihnen mit viel Erfahrung, pragmatischer Verhandlungsführung und Menschlichkeit zur Seite. Meinen Klienten gebe ich die Sicherheit, in den besten Händen zu sein. Auf Anwalt.de können Sie die Bewertungen meiner Mandanten nachlesen, machen Sie sich selbst ein Bild.

Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Der Aufhebungsvertrag ist die häufigste Form, ein Arbeitsverhältnis für beide Seiten einvernehmlich zu lösen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und regeln gemeinsam weitere Punkte:

  • Den Inhalt des Arbeitszeugnisses
  • Die Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Die Zahlung einer Abfindung und ggf. weiterer offener Vergütungsansprüche

Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag löst der Abwicklungsvertrag selbst das Arbeitsverhältnis nicht auf. Er regelt nur die Einzelheiten der Vertragsauflösung, nachdem es bereits zur Kündigung kam oder ein anderer Beendigungsgrund eingetreten ist.

Wenn Sie selbst kündigen, können Sie meist keine Abfindung aushandeln. Außerdem müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten.

Hat hingegen Ihr Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen, lohnt es sich, diese auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Oftmals sind Kündigungen unwirksam. Dagegen können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Beachten Sie dabei unbedingt eine wichtige Frist! Sie müssen unbedingt die 3-Wochenfrist zur Klageerhebung beachten, wenn das Kündigungsgesetz auf Sie anwendbar ist.

Falls Sie unsicher sind, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung die bessere Lösung ist, lassen Sie sich beraten!

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Ich berate Sie umfassend und helfe Ihnen, schnell zu reagieren. Rufen Sie mich jederzeit an:

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Sperre beim Jobcenter? - Vorteile und Nachteile von Abwicklungsvertrag & Aufhebungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag / Aufhebungsvertrag bietet meist Vorteile für beide Seiten. Insbesondere für den Arbeitnehmer sind Nachteile denkbar. So besteht für Sie die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitsamt und dass Sie nicht alle Möglichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber aushandeln können, zum Beispiel eine Abfindung oder eine Lohnfortzahlung. Ihre Verhandlungsposition als Laie erhöht sich natürlich stark durch die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages für Sie sind:

  • Mögliche Abkürzung von Kündigungsfristen, besonders, wenn lange Fristen die schnelle Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber behindern.
  • Sie sparen Gerichts- und Anwaltskosten, die ggf. bei einem Kündigungsschutzprozess anfallen würden.
  • Zeitpunkt und für Sie wichtige Details zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verhandelbar.
  • Sie erhalten Rechtssicherheit und können Ihre Zukunft besser planen.

Aufhebungsvertrag - unterschreiben oder nicht?

Es kommt immer wieder vor, dass sich Arbeitnehmer mit einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber “überrumpeln” lassen. Als “juristischer Laie” besteht für Sie die Gefahr, weniger als vielleicht möglich aus der Rechtsposition als Arbeitnehmer “herauszuholen”. Lassen Sie es nicht so weit kommen!


Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, überstürzen Sie nichts! Lassen Sie den Vertrag von einem Experten prüfen, bevor Sie unterschreiben. Der Anwalt Ihres Vertrauens berät Sie zu allen offenen Fragen rund um einen Aufhebungsvertrag und handelt z.B. eine angemessene Abfindung für Sie aus.

Abfindung verhandeln - was kann ich fordern?

In den meisten Aufhebungsverträgen wird die Zahlung einer Abfindung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart. Dies ist jedoch reine Verhandlungssache, denn ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der Abfindung, u. a. die Dauer der bisherigen Beschäftigung oder wie hoch das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Aber auch das “Verhandlungsgeschick” spielt eine Rolle!


Ein Anwalt für Arbeitsrecht handelt mit Erfahrung und dem nötigen Verhandlungsgeschick eine gute Abfindung für Sie aus. Außerdem kann ein Anwalt Sie zum Anspruch auf Arbeitslosengeld beraten, besonders, wenn aufgrund des Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit droht. Denn diese lässt sich ggf. vermeiden.

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Schalten Sie mich ein - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Daniel Müller in Meersburg am Bodensee

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