Tätigkeitsgebiete zu Themen um Abfindung, Abmahnung oder Kündigung
Meine Expertise als Anwalt für Arbeitsrecht.
Einsatzgebiete Arbeitnehmer
Sie haben bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz einschlägig ist, ein Anspruch auf eine Abfindung. Die weiteren Voraussetzungen hierzu erläutere ich Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht. Außerdem kann ich Sie darüber informieren, wie hoch Ihre voraussichtliche Abfindung sein wird.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen. Auch bei Abmahnungen gilt: Wehret den Anfängen und schalten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht ein.
Sofern Sie sich in Ausübung Ihrer Arbeit schadenersatzpflichtig gemacht haben, erläutere ich Ihnen, ob Ihr Arbeitgeber von Ihnen den Ausgleich des Schadens verlangen kann oder nicht.
Ich erläutere Ihnen im Einzelnen, wann Sie von Ihrer Arbeitspflicht befreit sind und wann Sie Ihre Arbeitskraft zurückhalten können.
Sofern Sie krank (arbeitsunfähig) sind, haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber gesetzliche Anzeige- und Nachweispflichten. Was Sie im Einzelnen tun müssen, erkläre ich Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht.
Der Aufhebungsvertrag hat sich in der Praxis als gängiges Instrument erwiesen, Arbeitsverhältnisse kurzfristig und aus der Sicht des Arbeitgebers weitgehend risikofrei zu beenden. Sie als Arbeitnehmer müssen jedoch hierbei aufpassen, um nicht Ansprüche auf Arbeitslosengeld etc. verlustig zu gehen.
Sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Ausbildung gezahlt hat, will er meistens Geld zurück, wenn Sie nach Ende der Ausbildungszeit kündigen. Dies geschieht durch Rückzahlungsklauseln, die jedoch nur eingeschränkt zulässig sind.
Befristete Arbeitsverhältnisse und Kettenbefristungen, also die wiederholte Vereinbarung oder Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen, sind nur eingeschränkt möglich. Sofern der Arbeitgeber die Voraussetzungen nicht beachtet, können Sie sich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis berufen.
Durch Beschäftigungsverbote wird bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern die Ausübung einer fremdbestimmten Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses untersagt. Ich kläre Sie darüber auf, in welchen Fällen Sie sich auf ein Beschäftigungsverbot berufen können
§ 613 a BGB regelt die Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Betriebsübergang. Eine Kündigung wegen eines Betriebsüberganges ist nicht zulässig.
Haben Sie Probleme im Zusammenhang mit der Gewährung eines Dienstwagens durch Ihren Arbeitgeber, so sprechen Sie mich hierauf an.
Durch das Merkmal der selbständigen unternehmerischen Tätigkeit unterscheidet sich der Freie Mitarbeiter grundlegend von dem in persönlicher Abhängigkeit stehenden Arbeitnehmer, der seine Dienstleistungen im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt. Die Abgrenzung ist oftmals schwierig, birgt jedoch erhebliche Gefahren und zwar insbesondere im Hinblick auf das Sozialversicherungsrecht.
Sie sind Geschäftsführer und haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung/Kündigung erhalten. Ich als Anwalt für Arbeitsrecht verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.
Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer gehört zu den Grundprinzipien des nationalen und europäischen Arbeitsrechts und ist gesetzlich verankert. Ich helfe Ihnen, dass Sie gleich wie Ihre Kollegen behandelt werden und auch die gleichen Rechte haben.
Sofern Ihr Arbeitgeber nach Beendigung des Handelsvertretervertrags nicht bereit ist, Ihnen einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB zu gewähren, bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.
Die Insolvenz hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Fortgeltung des allgemeinen Arbeitsrechts. Ich erkläre Ihnen Ihre Rechte, falls Ihr Arbeitgeber insolvent wird.
Wurde Ihnen gekündigt oder sind Sie abgemahnt worden, weil Sie unberechtigterweise das Internet oder das Telefon privat genutzt haben? Ich helfe Ihnen, falls Sie deswegen eine Abmahnung oder eine Kündigung erhalten haben.
Eine unberechtigte fristlose/außerordentliche Kündigung können Sie immer gerichtlich angreifen. Ohne einen wichtigen Grund hat der Arbeitgeber nicht das Recht, Ihnen außerordentlich zu kündigen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber Fristen einhalten, sonst darf er Ihnen gegenüber keine fristlose Kündigung mehr aussprechen.
Eine Vielzahl von betriebsbedingten Kündigungen ist unwirksam, so z.B. wenn keine oder unzureichende Sozialauswahl durchgeführt wurde. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf.
Hat der Arbeitgeber Ihnen gekündigt, weil Sie seinen Angaben zufolge nicht mehr Ihre volle Arbeitsleistung erbringen, so verhelfe ich Ihnen zu Ihrem Recht.
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass Sie Ihre Vertragspflicht verletzt haben. Ob das tatsächlich der Fall ist, prüfe ich gerne. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt normalerweise eine Abmahnung voraus, es sei denn, es ist der Vertrauensbereich betroffen.
Vielen Arbeitgebern unterlaufen Fehler bei der Berechnung der Kündigungsfristen. Kündigungsfristen können im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen vorhanden sein. Gerne prüfe ich das als Anwalt für Arbeitsrecht für Sie.
Sie haben Anspruch auf den Mindestlohn. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Ob Sie unter eine Ausnahmevorschrift fallen, erläutere ich Ihnen gerne.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber gemobbt werden, können Ihnen hieraus Schadenersatzansprüche erwachsen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung.
Unter Nebentätigkeit ist jede Tätigkeit zu verstehen, in der Sie außerhalb Ihres Hauptarbeitsverhältnisses Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Ob die Nebentätigkeit Ihrem Arbeitgeber angemeldet werden muss, kann ich Ihnen erläutern.
Hat Ihr Arbeitgeber Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, indem er z. B. heimlich Telefongespräche von Ihnen abhört oder private Gespräche aufzeichnet, so helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Gerne erläutere ich Ihnen Ihre Rechte als Prokurist.
Die Provision ist eine erfolgsbezogene Vergütungsform. Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine versprochene Provision nicht aus, helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Rückzahlungsklauseln finden sich vorwiegend für Gratifikationen, für Urlaubsentgelt und für Umzugskosten. Weiterer Schwerpunkt sind die vom Arbeitgeber voll- oder teilfinanzierten Aus-, Fort- oder Weiterbildungen des Arbeitnehmers. Oftmals verbindet der Arbeitgeber die Zahlung der Ausbildungskosten mit einer Bindungsdauer, innerhalb derer Sie auf Ihr ordentliches Kündigungrecht verzichten müssen. Diese Rückzahlungsklauseln unterliegen jedoch Schranken, die ich Ihnen gerne erläutere.
Scheinselbstständigkeit ist gegeben, wenn jemand zwar nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werkleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis mit der damit verbundenen Folge der Sozialversicherung- und Lohnsteuerpflicht leistet.
Schmiergelder sind Vorteile, die ein Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. Ich erläutere Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie in einem solchen Falle haben.
Schwarzarbeit leistet insbesondere, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich helfe Ihnen, den Vorwurf zu entkräften.
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden. Welche gesetzlichen Ausnahmen hiervon bestehen, kann ich Ihnen erläutern. Gerne verhelfe ich Ihnen, dass Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche auf Sonn- und Feiertagszuschläge erhalten.
Teilzeitbeschäftigt ist der Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Welche Rechte sich hieraus ergeben, erläutere ich Ihnen.
Überstunden leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet. Es hat sich hierfür auch der Begriff der Mehrarbeit eingebürgert. Welche Rechte Ihnen hieraus zustehen, erläutere ich Ihnen.
Der Begriff Urlaub wird im Arbeitsrecht gleichbedeutend mit Erholungsurlaub verwendet. Erholungsurlaub ist die zum Zwecke der Erholung erfolgte zeitweise Freistellung des Arbeitnehmers von der ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegenden Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung der Vergütung, um ihm Gelegenheit zur selbstbestimmten Erholung zu geben. Welchen Urlaubsanspruch Sie haben und wie Sie Ihren Urlaub gestalten können, erläutere ich Ihnen gerne.
Unter dem Begriff der Verdachtskündigung werden alle Tatbestände zusammengefasst, bei denen die Kündigung nicht auf eine vom Gekündigten begangene schuldhafte Pflichtverletzung selbst, sondern allein darauf gestützt wird, der Gekündigte stehe im Verdacht, die Vertragsverletzung begangen zu haben. Welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind, erläutere ich Ihnen.
Das Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisung konkretisieren zu können. Ob eine Aufforderung Ihres Arbeitgebers noch vom Weisungsrecht gedeckt ist, erläutere ich Ihnen.
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Welche Form und welchen Inhalt ein Zeugnis haben muss, kann ich Ihnen erläutern.
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Einsatzgebiete Arbeitgeber
Sie haben bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn das Kündigungsschutzgesetz einschlägig ist, ein Anspruch auf eine Abfindung. Die weiteren Voraussetzungen hierzu erläutere ich Ihnen. Außerdem kann ich Sie darüber informieren, wie hoch Ihre voraussichtliche Abfindung sein wird.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen. Auch bei Abmahnungen gilt: Wehret den Anfängen.
Sofern Ihr Arbeitnehmer einen Schaden verursacht hat, können Sie bei ihn unter gewissen Voraussetzungen in Regress nehmen. Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne.
In gewissen Fällen, z. B. Erkrankung, Schwangerschaft etc. ist der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit. Einzelheiten hierzu kann ich Ihnen gerne erläutern.
Sofern Ihr Arbeitnehmer erkrankt ist, hat er Anzeige- und Nachweispflichten zu beachten. Sollte er hiergegen verstoßen, können Sie ihm eine Abmahnung erteilen. Bei mehrmaligen Verstößen kann dies auch eine Kündigung rechtfertigen. Was Sie im Einzelnen tun müssen, erkläre ich Ihnen gerne.
Zur Vermeidung eines kostenintensiven Kündigungsschutzprozesses besteht auch die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Dieser Aufhebungsvertrag soll eine ansonsten unumgängliche Kündigung vermeiden. Es besteht auch die Möglichkeit, nach Ausspruch einer Kündigung einen Abwicklungsvertrag mit Ihrem Arbeitnehmer zu schließen. Welche Dinge Sie hierbei beachten müssen, erkläre ich Ihnen gerne.
Sofern Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Ausbildung finanziert haben, können Sie - falls vertraglich vereinbart - einen Teil hiervon zurückverlangen, sofern Ihr Arbeitnehmer danach das Arbeitsverhältnis beendet. Gerne erläutere ich Ihnen, was Sie hierbei zu beachten haben.
Vorsicht bei befristeten Arbeitsverhältnissen ! Diese sind nur eingeschränkt möglich. Sollten Sie die gesetzlichen Vorschriften nicht beachten, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat.
Unter gewissen Umständen dürfen Sie bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern nicht beschäftigen. Um welche es sich hierbei handelt, erläutere ich Ihnen gerne.
Sofern Sie beabsichtigen, Ihren Betrieb zu verkaufen, müssen Sie besondere Anzeige- und Informationspflichten erfüllen. Um welche es sich hierbei handelt, erkläre ich Ihnen gerne.
Um eine klare Regelung mit Ihrem Arbeitnehmer bezüglich der Gewährung eines Dienstwagens zu haben, empfehle ich Ihnen, einen Nutzungs- bzw. Überlassungsvertrag abzuschließen. Sprechen Sie mich hierauf an.
Wenn Sie freie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr freier Mitarbeiter nicht Scheinselbstständig ist. Sie müssen ansonsten damit rechnen, dass im Nachhinein erhebliche Sozialversicherungsbeiträge gegenüber Ihnen erhoben werden.
Eine Trennung von einem Geschäftsführer verläuft selten reibungslos. Was Sie hierbei zu beachten haben, kann ich Ihnen gerne erklären.
Was Sie zur Erfüllung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Hinblick auf Ihre Mitarbeiter zu beachten haben, kann ich Ihnen gerne erläutern.
Ob und ggf. in welcher Höhe Sie Ihrem Handelsvertreter einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89 b HGB zu gewähren haben, erläutere ich Ihnen gerne.
Sofern Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten ist, rate ich Ihnen dringend, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die Fälle häufen sich, in welchen Mitarbeiter das betriebliche Internet nutzen, um persönliche E-Mails abzurufen oder auch Downloads auf den geschäftlichen Server vorzunehmen. Hier entstehen ungeahnte Risiken für Sie, die Sie jedoch mit meiner anwaltlichen Hilfe unterbinden können.
Eine unberechtigte fristlose/außerordentliche Kündigung ist immer vom Arbeitnehmer anfechtbar. Was Sie vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung zu beachten müssen, erkläre ich Ihnen gerne.
Bei der betriebsbedingten Kündigung ist besondere Sorgfalt angebracht, nicht nur bei der zu treffenden Sozialauswahl.
Sofern Sie beabsichtigen, sich von einem Mitarbeiter zu trennen, weil er seine arbeitsvertragliche Leistung nicht mehr erbringt oder nicht mehr erbringen kann, können Sie mich gerne zu Rate ziehen.
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass Ihr Arbeitnehmer seine Vertragspflicht verletzt hat. Ob das tatsächlich der Fall ist, prüfe ich gerne.
Gerne erkläre ich Ihnen, ob vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfristen von Ihnen zu beachten sind.
Ihre Mitarbeiter haben Anspruch auf den Mindestlohn. Ob eine Ausnahme hiervon zutrifft, erläutere ich Ihnen gerne.
Die Mobbingfälle häufen sich. Gerne erläutere ich Ihnen, was Sie zu beachten haben, um einen solchen Prozess mit einem Mitarbeiter zu vermeiden.
Sie können vertraglich regeln, dass Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen dürfen. Gerne erläutere ich Ihnen hierzu Einzelheiten.
Welche Überwachungsmaßnahmen Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern ergreifen dürfen wie zum Beispiel Videoaufzeichnungen, Mitverfolgen von Telefongesprächen etc., erkläre ich Ihnen gerne.
Gerne erläutere ich Ihnen, welche Rechte Sie gegenüber Ihrem Prokuristen haben, wenn seine Leistungen nicht Ihren Vorstellungen entsprechen.
Sie können an Ihre Mitarbeiter auch eine erfolgsbezogene Vergütungsform wie die Provision wählen. Wie Sie das vertraglich manifestieren, kann ich Ihnen gerne zeigen.
Ich rate Ihnen, Rückzahlungsklauseln zu vereinbaren, wenn es um Gratifikationen, um Urlaubsentgelt und Umzugskosten geht. Gleiches gilt für voll- oder teilfinanzierte Aus-, Fort- oder Weiterbildungen, die Sie Ihrem Mitarbeiter bezahlt haben. Sprechen Sie mich hierauf an.
Scheinselbstständigkeit ist gegeben, wenn jemand zwar nach der zugrunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werkleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis mit der damit verbundenen Folge der Sozialversicherung- und Lohnsteuerpflicht leistet.
Schmiergelder sind Vorteile, die ein Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er einen anderen bei dem Bezug von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugt. Ob hierunter schon Anstandsschenkungen etc. fallen, erläutere ich Ihnen gerne.
Schwarzarbeit leistet insbesondere, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich helfe Ihnen, den Vorwurf zu entkräften.
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden. Welche gesetzlichen Ausnahmen hiervon bestehen, kann ich Ihnen erläutern.
Teilzeitbeschäftigt ist der Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Welche Rechte und Pflichten sich hieraus ergeben, erläutere ich Ihnen.
Wie Sie durch Vertragsgestaltung vermeiden können, dass Sie Überstunden an Ihre Mitarbeiter bezahlen müssen, erläutere ich Ihnen gerne.
Erholungsurlaub ist die zum Zwecke der Erholung erfolgte zeitweise Freistellung des Arbeitnehmers von der ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegenden Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung der Vergütung, um ihm Gelegenheit zur selbstbestimmten Erholung zu geben. Welche Möglichkeiten Sie als Arbeitgeber bei der Urlaubsgestaltung und dem Urlaubszeitraum haben, erläutere ich Ihnen gerne.
Unter dem Begriff der Verdachtskündigung werden alle Tatbestände zusammengefasst, bei denen die Kündigung nicht auf eine vom Gekündigten begangene schuldhafte Pflichtverletzung selbst, sondern allein darauf gestützt wird, der Gekündigte stehe im Verdacht, die Vertragsverletzung begangen zu haben. Besonders ist zu beachten, dass Sie vor Ausspruch einer Verdachtskündigung den Mitarbeiter bezüglich des Vorwurfes, der Grundlage der Kündigung ist, anhören müssen.
Das Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisung konkretisieren zu können. Welche Ihrer Anweisungen an Ihre Mitarbeiter noch von dem Weisungsrecht gedeckt sind, erläutere ich Ihnen gerne.
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Welche Form und welchen Inhalt ein Zeugnis haben muss, kann ich Ihnen erläutern.
Ich bin für Sie da
Rechtsanwalt Daniel Müller für Arbeitsrecht in Meersburg am Bodensee
Sie suchen rechtliche Klarheit, neue Perspektiven und Sicherheit? Dann sind Sie bei mir richtig. Ich bin Ihr Partner mit fachlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht.
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Als Anwalt für Arbeitsrecht mit Kanzlei in Meersburg am Bodensee bin ich unter anderem an folgenden Orten für Sie da: Deggenhausertal, Friedrichshafen, Konstanz, Lindau, Markdorf, Meersburg, Radolfzell, Ravensburg, Singen, Stockach, Überlingen und Weingarten.
Außerdem vertrete ich sie auch in Reutlingen, weil ich dort eine Niederlassung besitze.
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Rufen Sie mich an: Tel. 07532 - 433 990 oder: dmm@arbeitsrecht-mueller.de
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht am Bodensee: Daniel Müller