Rückzahlungsklauseln
Ich rate Ihnen, Rückzahlungsklauseln zu vereinbaren, wenn es um Gratifikationen, um Urlaubsentgelt und Umzugskosten geht. Gleiches gilt für voll- oder teilfinanzierte Aus-, Fort- oder Weiterbildungen, die Sie Ihrem Mitarbeiter bezahlt haben. Sprechen Sie mich hierauf an.

