Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigt ist der Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Welche Rechte und Pflichten sich hieraus ergeben, erläutere ich Ihnen.
Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigt ist der Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Welche Rechte und Pflichten sich hieraus ergeben, erläutere ich Ihnen.
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Rechtsanwalt
Daniel Müller LL.M.Eur.
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